Sinn und Zweck eines Pfandkredits ist die schnelle und einfache Kreditgewährung sowie die kurzfristige Kreditrückzahlung. Erfolgt diese Rückzahlung nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraums, wird das Pfand – frühestens jedoch nach Vollendung des 4. Monats – zur öffentlichen Versteigerung freigegeben.
Über Kosten, Gebühren, Zinsen und mögliche Erlöse von Versteigerungen informieren wir Sie bei Bedarf sehr gerne in einem persönlichen Gespräch.
Wir werden Sie an dieser Stelle zukünftig über Termine von Versteigerungen informieren, bei welchen von uns verwahrte Wertgegenstände versteigert werden.
Darüber hinaus werden selbstverständlich alle öffentlichen Versteigerungen in der örtlichen Presse angekündigt.